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LS19: LIFE

MODS:
Werden nachgetragen

REGELN:

  1. Bei allen nicht von dem Regelwerk abgedeckten Bereichen ist den Anweisungen und Entscheidungen des Bürgermeisters Folge zu leisten!
  2. Mods dürfen nicht manipuliert werden, d.h. absichtlich mehr/weniger Leistung, als im Menü angegeben haben
  3. Jede Person darf einen Helfer einstellen.
  4. Das LU ist eine unabhängige Fraktion, bevorzugungen sind verboten. (Manus)
  5. Das Mieten beim Händler ist verboten. (Manus)
  6. Fahrzeuge und Felder dürfen nicht unter deren Wert verkauft werden. (Manus)
  7. Rechnungen für Dienstleistungen des LU müssen in derselben Folge beglichen werden wo sie erstellt wurden sind (Manus)
  8. Illegale Preisabsprachen unter den kontrahenten sowie das zeitlich nicht begrenzte Verbünden ist untersagt (Manus)
  9. Der kauf von neuen Parzellen muss gemeinsam abgesprochen werden und es kann gegebenenfalls (bei mehreren Interessenten) zu einer Auktion kommen (Manus)
  10. Der Zug darf vom Bürgermeister gesteuert werden
  11. Kredite dürfen frei aufgenommen werden bei der Bank. Überdies darf alle 8 Folgen ein Kredit von 200.000 Euro zu einem Zinssatz von 5% aufgenommen werden.
  12. Die BGA wird vom LU gekauft, sodass alle Spieler die BGA nutzen darf
  13. Zeitskalierung: 5x, ab 20 Uhr wird vorgespult bis 6 Uhr morgens
  14. Pflügen ist ausgeschaltet, Kalken eingeschaltet