MODS:
Werden nachgetragen
REGELN:
- Bei allen nicht von dem Regelwerk abgedeckten Bereichen ist den Anweisungen und Entscheidungen des Bürgermeisters Folge zu leisten!
- Mods dürfen nicht manipuliert werden, d.h. absichtlich mehr/weniger Leistung, als im Menü angegeben haben
- Jede Person darf einen Helfer einstellen.
- Das LU ist eine unabhängige Fraktion, bevorzugungen sind verboten. (Manus)
- Das Mieten beim Händler ist verboten. (Manus)
- Fahrzeuge und Felder dürfen nicht unter deren Wert verkauft werden. (Manus)
- Rechnungen für Dienstleistungen des LU müssen in derselben Folge beglichen werden wo sie erstellt wurden sind (Manus)
- Illegale Preisabsprachen unter den kontrahenten sowie das zeitlich nicht begrenzte Verbünden ist untersagt (Manus)
- Der kauf von neuen Parzellen muss gemeinsam abgesprochen werden und es kann gegebenenfalls (bei mehreren Interessenten) zu einer Auktion kommen (Manus)
- Der Zug darf vom Bürgermeister gesteuert werden
- Kredite dürfen frei aufgenommen werden bei der Bank. Überdies darf alle 8 Folgen ein Kredit von 200.000 Euro zu einem Zinssatz von 5% aufgenommen werden.
- Die BGA wird vom LU gekauft, sodass alle Spieler die BGA nutzen darf
- Zeitskalierung: 5x, ab 20 Uhr wird vorgespult bis 6 Uhr morgens
- Pflügen ist ausgeschaltet, Kalken eingeschaltet